Ein Blog von Norbert Häring
2. 04. 2023 |
Das Unternehmen, das im Auftrag der WHO Listen mit angeblich besonders unzuverlässigen Netzseiten erstellt, die zur Zensur und für Werbeboykotte genutzt werden, wurde von einer betroffenen Netzseite verklagt. Dabei kam sehr Peinliches für den deutschen Ableger des US-Unternehmens Newsguard heraus. Es gibt Neues zum Unternehmen Newsguard, das, wie im Dezember berichtet, unter anderem für die WHO Listen mit unzuverlässigen und zuverlässigen, reichweitenstarken Netzseiten erstellt. Diese werden dann, wiederum im Auftrag der WHO – von Medienplattformen und Behörden zur Zensur und zur Steuerung des Internetverkehrs genutzt. Werbetreibende, die unter Druck stehen, nicht bei oppositionellen Medien zu werben, können bei Newsguard ebensfalls die Listen erwerben, um zu erfahren, wer zu boykottieren ist.
Wie hier ebenfalls im Dezember berichtet, war die Netzseite „Achse des Guten“ (Achgut) laut Newsguard 2022 die drittschlimmste reichweitenstarke Fake-News-Seite in Deutschland. (Das Relotius-Magazin der Spiegel ist danach das zuverlässigste reichweitenstarke Medium.) Achgut hat gegen die Einstufung durch Newsguard eine einstweilige Verfügung beantragt. Der beantragende Rechtanwalt Joachim Steinhöfel hat darüber auf Achgut.com berichtet.
Hier nochmals kurz, wer Newsguard ist, und warum das kleine Unternehmen wichtig ist:
Newsguard ist eine von ehemaligen Herausgebern und Chefredakteuren von Wall Street Journal, Reuters, AP und Chicago Tribune 2018 gegründete und geleitete US-Organisation, die Negativlisten vermeintlich unzuverlässiger Netzseiten erstellt. Hinreichend zahme Mainstream Medien werden als vertrauenswürdig eingestuft, egal wie viel (unpolitische) Falschmeldungen sie zum Beispiel als Boulevard-Medien in die Welt setzen. „Unzuverlässig“ dagegen ist ein Synonym für „regierungskritisch“. Ostdeutsche über 40 kennen diesen Jargon noch von der SED.
Zur Gründung von Newsguard im Jahr 2019 saßen illustre Leute aus der US-Militär- und Geheimdienstszene im Aufsichtsrat. Wie der ehemalige NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen, der frühere CIA-Direktor und einstige NSA-Chef General Michael Hayden, George W. Bushs Homeland-Security-Minister Tom Ridge sowie Elise Jordan, ehemalige Redenschreiberin von Condoleezza Rice.
Ein Geisterunternehmen
Um es vorwegzunehmen. Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Karlsruhe wegen mangelnder Eilbedürftigkeit abgewiesen. Aber das Verfahren förderte doch Peinliches über Newsguard Deutschland zu Tage. Und das Gericht schaute sich die Belege für die angebliche Unzuverlässigkeit von Achgut an und war davon wenig beeindruckt.
Newsguard Deutschland rügte zwar laut Steinhöfel die Zuständigkeit des Karlsruher Gerichts, weil sein Sitz in Limburg an der Lahn sei. In der Verhandlung sei dann ans Tageslicht gekommen, dass Newsguard in Limburg gar nicht existiert. Ein Firmensitz der deutschen GmbH existiere überhaupt nicht, kein Büro, kein Anlagevermögen, keine Betriebsausstattung, nicht einmal ein Briefkasten in Limburg. Die Post an die deutsche GmbH lasse man sich an ein im Impressum angegebenes Anwaltsbüro in Berlin zustellen. Von dort wird sie nach New York weitergeleitet, wo der Geschäftsführer ansässig ist. Dieser spreche kein Deutsch. Newsguard operiert laut Netzseite mit freien Mitarbeitern. Die bei der Verhandlung anwesende „Managing Editor & Vice President Partnerships, Deutschland & Österreich“, Roberta Schmid sagte: „Ich bin bei der irischen Firma angestellt und an Deutschland sozusagen ausgeliehen“.
Das also ist die institutionelle Grundlage auf deren Basis die für die betroffenen Medien potentiell sehr schädlichen Rankings erstellt werden.
Ranking ohne Basis
Newsguard hat sich laut Steinhöfel bei der Einstufung von achgut.com im Misinformation Monitor 2022 auf fünf Artikel gestützt, die das Gericht der Reihe nach erörtert habe. Bei rund 4.000 Artikeln auf Achgut im Jahr sei das eine ziemlich schmale Basis.
Einen im ersten Text erörterten Meinungsumschwung des US-Immunologen Fauci zum Laborursprung des Covid-Virus als „nicht plausibel“ zu bewerten, sei keine Falschmeldung sondern eine Meinungsäußerung, meinte das Gericht
Die anderen vier Artikel, die als Belege für die Einstufung im Jahr 2022 dienten, stammten gar nicht aus dem Jahr 2022, sondern aus dem Jahr davor. Außerdem konnte das Gericht auch bei diesen keine Falschinformationen finden.
Hauptsacheverfahren steht an
Achgut will mit Steinhöfel nun ein Hauptsacheverfahren gegen Newsguard anstrengen und dabei „mit dieser Klage nicht nur die Bewertung der „Achse“ angreifen, sondern das gesamte Bewertungssytem von Newsguard schlechthin.“
Leider wird es erfahrungsgemäß eine ganze Weile dauern, bis ein deutsches Gericht dann voraussichtlich feststellen wird, dass ein wichtiger Zensurdienstleister der WHO und der Regierungen aus einem kleinen Haufen dilettantischer, voreingenommener Pedanten mit totalitären Anwandlungen besteht.
Joachim Steinhöfel hat die Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ gegründet., die sich gegen Zensur und Einschüchterungsversuche wendet und Betroffenen hilft. Man kann die Initiative mit einer Spende unterstützen. Mit vielen Inhalten auf Achgut und Ansichten Steinhöfels stimme ich nicht überein. Deren und Steinhöfels Kampf für die Meinungsfreiheit finde ich aber absolut unterstützenswert.
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